Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erteilung von Musikunterricht

1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erteilung des Musikunterrichtes nach Maßgabe des zwischen DER-PRIVAT-MUSIK-LEHRER (DPML genannt) und dem Unterrichtsteilnehmer bzw. seines gesetzlichen Vertreters geschlossen Vertrages. Wird ein Unterrichtsteilnehmer nach dem Zeitpunkt der Anmeldung volljährig, so kommt der Vertrag mit ihm/ihr zustande. Entsprechend ändert sich Unterrichtsentgelt in den Erwachsenen-Tarif.

2. Anmeldekosten

Die Anmeldekosten betragen 25,00 Euro.

3. Schuljahr / Unterrichtsaufnahme

Das Schuljahr beginnt jeweils am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

Eine Unterrichtsaufnahme ist jederzeit möglich, sofern Plätze frei sind.

4. Dauer und Beendigung des Unterrichtsvertrages

Die Mindestlaufzeit des Unterrichtsvertrages beträgt einen (1) Monat.

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.

Der Unterrichtsvertrag kann nur zum jeweiligen Ende eines Monats von den Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung kann spätestens bis zum 15. eines jeden Monats zum Ende des Monats erfolgen. Für die fristgerechte Kündigung kommt es auf das Datum des Eingangs der schriftlichen Kündigungserklärung beim Empfänger an.

Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt.

5. Probezeit

Es wird eine entgeltpflichtige Probezeit von einem (1) Monat beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde vereinbart. Fallen während der Probezeit Unterrichtsstunden aus, so verlängert sich die Probezeit um die Anzahl der ausgefallenen Stunden. Während der Probezeit, können die Vertragsparteien mit einer Frist von einer (1) Woche bis zum Ablauf der Probezeit das Vertragsverhältnis kündigen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den tatsächlichen Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger an. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Unterrichtsentgelt, Fälligkeit, Erhöhung

Das Entgelt für den Musikunterricht richtet sich nach der beigefügten Entgeltordnung, die Bestandteil des Vertrages ist.

Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt, welches in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten ist.

Die Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Unterricht gem. Ziff. 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt.

Das Unterrichtsentgelt entsteht mit Abschluss des Vertrages und wird jeweils am 1. eines Monats fällig. Zur Erleichterung nach Absprache können die Zahlungen auch gerne viertel– und halbjährlich oder jährlich im Voraus geleistet werden.

DPML ist berechtigt das Unterrichtsentgelt zu erhöhen. Eine Erhöhung berechtigt den Unterrichtsteilnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die außerordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und hat schriftlich zu erfolgen. Für die Wirksamkeit der Frist kommt es auf den Kündigungszugang beim Empfänger an. Wird der Unterrichtsvertrag nicht gekündigt, gilt dies als Zustimmung zur Entgelterhöhung.

7. Ferien, Feiertage, Brückentage

Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelung von Baden-Württemberg. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie an Brückentagen und während der Ferienzeit der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg. Vorliegend handelt es sich um die kommunalen Schulen in Schwetzingen.

8. Unterrichtsort

Der Unterricht findet in den Räumen des DPML bzw. per Online Fernunterricht oder als Hausbesuch (nur nach vorheriger Absprache) statt.

9. Vorspielkonzerte

Alle Schüler nehmen an den Vorspielkonzerten teil und beteiligen sich an der Organisation bzw. bei Minderjährigen ihre Eltern.

Das Abschlusskonzert ist ein Gemeinschaftsprojekt. Es besteht für alle die Verpflichtung, sich an der Organisation des Vorspielkonzerts zu beteiligen, d.h. mindestens eine Aufgabe solidarisch zu übernehmen. Andernfalls wird eine Gebühr von € 35 erhoben, die ausschließlich für die Kosten (Getränke, Miete der Halle usw.) eingesetzt wird. Erfolgt nach der ersten rechtzeitigen Bekanntgabe des Vorspielkonzerts eine Absage innerhalb einer Woche, tritt diese Regel nicht in Kraft.

10. Unterrichtsausfall

Die vom Unterrichtsteilnehmer nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden sind entgeltpflichtig und nicht nachzuholen.

Erfolgt eine Absage durch den Teilnehmer per E-Mail zwei (2) Wochen vor dem betreffenden Unterricht, so kann auf Wunsch die Unterrichtsstunde nachgeholt werden. Bei rechtzeitiger Mitteilung an den DPML können pro Schuljahr für maximal drei (3) Unterrichtsabsagen Nachholstunden angeboten werden. Die weiteren Voraussetzungen bezüglich des Nachholstundenservice befinden sich im Text "Richtlinie für die Nachholstunde" unter der Rubrik Richtlinien hier.

Fällt der Unterricht des Teilnehmers aufgrund einer durch den Arzt attestierten Erkrankung länger als vier (4) Wochen aus, endet mit Beginn der fünften (5.) Woche die Entgeltzahlung für den Unterricht. Die Pflicht zur Entgeltzahlung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Unterricht durch den Unterrichtsteilnehmer wieder aufgenommen wird.

Fällt der Unterricht aufgrund einer Verhinderung des DPML aus, wird der Unterricht weder nachgeholt noch rückvergütet. Fällt jedoch der Unterricht öfter als vier (4) Stunden im Schulhalbjahr aus, wird das Unterrichtsentgelt anteilig zurückerstattet.

11. Einwilligungsklausel

Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang stimme ich ausdrücklich zu. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich. Ebenso erfolgt keine Übermittlung der Daten an Dritte.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB unberührt.

13. Inkrafttreten

Diese AGB treten ab 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle vorausgegangen AGB ihre Gültigkeit.