Gutschein

Ein musikalisches Geschenk

Schenken Sie Musik! Musik zählt zu den schönsten Dingen im Leben. Selber einmal musizieren können, wünschen sich viele Menschen.

Ob zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach als Aufmerksamkeit - ein Gutschein kommt immer gut an für den Unterricht in Akkordeon, Keyboard, Klavier, Schlagzeug, Stabspiele, anderen Musikfächern wie z.B. Gehörbildung, Traditioneller Volksmusik Südosteuropas oder Unterricht für Alleinunterhalter. Vielleicht kennen Sie jemanden, der gerade einmal wieder sein Instrument nach langer Zeit in die Hand genommen hat und nun alte Kenntnisse wieder auffrischen will. Auch hier ist ein Gutschein eine Motivation für den Wiedereinstieg. Der Gutschein besteht immer aus vier Einzelunterrichtsstunden à 45 Minuten.

Hinweise zum Gutschein

Informationen für den Käufer des Gutscheins

  • Die Gutscheinpreise entnehmen Sie bitte der Rubrik Unterrichtsentgelt hier.
  • Nach der Bestellung des Gutscheins bekommen Sie die Informationen zur Zahlungsweise. Nach dem Geldeingang wird Ihnen der Gutschein umgehend per E-Mail als Anhang in einer PDF-Datei zugeschickt. Sie können den Gutschein dann nach Ihren individuellen Gestaltungswünschen bezüglich Farbe und Papier ausdrucken und verschenken.
  • Für einen schnellen Erwerb eines Gutscheins ist unbedingt das Gutscheinformular zu verwenden und komplett auszufüllen, um weitere Rückfragen zu vermeiden. Eine Kommunikation per Telefon ist nicht geeignet, da erfahrungsgemäß ausführliche und auch schriftliche Erklärungen erforderlich sind.
  • Bei jeder weiteren Korrespondenz unbedingt die E-Mail Funktion "Antworten" benutzen und die Betreffzeile beibehalten, um bereits erhaltene Informationen des Mailverkehrs komplett vorliegen zu haben.
  • Es wird darum gebeten, dass der Gutschein-Empfänger den DER-PRIVAT-MUSIK-LEHRER wegen der Terminvereinbarung kontaktiert.

Informationen für den Gutschein-Empfänger

  • Die Unterrichtsfrequenz ist einmal wöchentlich innerhalb eines Monats.
  • Die vier Unterrichtseinheiten sind alle vorher fest terminlich zu vereinbaren.
  • Bereits vereinbarte, aber nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden.
  • Der Gutschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Erstellungsdatum. Eine Rückerstattung des bezahlten Betrags ist nicht möglich.